Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind

Endlich Urlaub! Für pflegende Angehörige ein Wunschtraum? Ganz im Gegenteil: In der Zeit Ihres Urlaubs übernimmt die Pflegekasse alle Kosten für eine Ersatzpflege. Dies gilt auch dann, wenn Sie durch eine eigene Erkrankung an der Pflege Ihrer Mutter oder Ihres Vaters gehindert werden.

Häusliche Pflege durch Profis

Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt der Pflegedienst MEDI-HOME die pflegerische Versorgung von Pflegebedürftigen, die sonst von Ihnen verrichtet wird. So ermöglichen wir Ihren Angehörigen den Verbleib im gewohnten häuslichen Umfeld auch während Ihrer Abwesenheit.

Kostenübernahme durch die Pflegekassen

Auf die sogenannte Verhinderungspflege haben Sie als pflegender Angehöriger gemäß § 39 SGB XI einen Anspruch von bis zu 28 Tagen pro Jahr. Die Kosten für die Verhinderungspflege übernehmen die Pflegekassen bis zu einem Höchstbetrag von 1612€. Während Sie Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, erhalten Sie selbst kein Pflegegeld.

Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (806,-€) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen Ihnen bis zu 2418 € pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Sie haben Anspruch, wenn die Pflege der zu pflegenden Person (ab Pflegegrad 2) bereits seit 6 Monaten besteht.

Unser Leistungsangebot finden Sie hier:

Und so geht ́s:

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